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Fall: Ein Geschwisterpaar erbt das Haus des Vaters. Eine umgebaute Hofstelle mit zwei Wohnungen in unterschiedlichem Zustand (Wohnung 1 guter Zustand, Wohnung 2 total veraltet, Komplettrenovation wurde zum Teil schon begonnen). Doch aufgrund des aufkommenden Streites wurden alle Arbeiten eingestellt.

Lösung: Bewertung unter der Maßgabe einer fertiggestellten Wohneinheit und einer komplett neu sanierten. Jedoch unter Abzug sämtlicher dafür notwendigen Aufwendungen um diesen Zustand herzustellen.

Ergebnis: Die Schwester wohnte bereits in dem Haus und zahlte somit ihren Bruder auf der Grundlage des von uns ermittelten Wertes aus.


Fall: Ein Geschwisterpaar erbt das Haus der Mutter. Es handelt sich um eine ehemalige Hof-stelle in innerörtlicher Lage mit Ökonomieteil und großen Flächen um das Haus.

Lösung: Der Zeitwert des Hauses wurde ermittelt. Eine fiktive (wahrscheinlichste) Aufteilung der großen Flächen in bebaubare Bauplätze wurde vorgenommen, abzüglich der Herstellung von Zufahrten und den Erschließungskosten um die Bauplätze bebaubar zu machen.

Ergebnis: Die Schwester wollte auf der Grundlage unserer Wertermittlung den Bruder aus-bezahlen. Der unmittelbar angrenzende Nachbar erwarb schlussendlich zu exakt dem von uns ermittelten Wert das gesamte Anwesen. Er wollte sein Kaufinteresse jedoch erst mitteilen nachdem wir das Anwesen bewertet hatten, er wollte keine Preisdiskussionen mit der Erben-gemeinschaft.


Fall: Die Eltern wollten Teile des vorhandenen Immobilienvermögens schon zu Lebzeiten auf ihre zwei Söhne übertragen. Sie wollten jedoch jedwede Diskussion unter den Söhnen bezüglich "wer hat das bessere Haus bekommen" vermeiden. Und zum anderen wollten sie auch keinen der Söhne benachteiligen.

Lösung: Wir erstellten zwei Kurzgutachten bezüglich der zu übertragenden Immobilien und somit hatten alle Familienmitglieder in kurzer schriftlicher Form die Werte vorliegen.

Ergebnis: Die Häuser wurden auf die Söhne übertragen und einem der Söhne ein zusätzlicher Wertausgleich ausbezahlt.


Fall: Ein Ehepar ließ sich scheiden. Das vorhandene Haus wurde vor 10 Jahren der Ehefrau von ihren Eltern geschenkt. Während dieser Zeit wurde das Haus jedoch umfangreich umgebaut und renoviert.

Lösung: Es wurden zwei Werte ermittelt. Und zwar der derzeitige Zeitwert und der Wert mit einem zurückliegenden Bewertungsdatum (10 Jahre zuvor). Aufgrund von Bildern war der ursprüngliche Zustand noch ersichtlich.

Ergebnis: Der Ehemann wurde mit seinem Anteil der Werterhöhung ausbezahlt, die Ehefrau behielt das Haus.


Fall: Ein Unternehmer wollte ein Wohn- und Geschäftshaus in einer Fußgängerzone erwerben. Die finanzierende Bank konnte den Wert des Hauses und die umfangreich geplanten Veränderungen nicht beurteilen.

Lösung: Das Haus wurde von uns bewertet, inklusive der geplanten Umbaumaßnahmen und die dann zu erwartenden Mieteinkünfte.

Ergebnis: Schon kurz nach der Vorlage unserer Einschätzung erhielt der Geschäftsmann die Kreditzusage zu für ihn günstigen Konditionen, da die Bank eine hochwertige Sicherheit erhielt.


Fall: Ein Vermieter besaß ein Reiheneckhaus schon seit vielen Jahren, vermietet seit langer Zeit an den selben Mieter. Er wollte dies nun verkaufen und der Mieter bekundete Kaufinteresse. Sie vereinbarten eine Wertermittlung in Auftrag zu geben um eine Gesprächsgrundlage zu haben.

Lösung: Wir erstellten eine Verkehrswertermittlung für die Immobilie unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Tatsachen (stark befahrene Straße unmittelbar am Haus).

Ergebnis: Das Haus wurde vom Mieter erworben, somit musste er nicht umziehen (Umzugs-kosten) und der Verkäufer hatte keine Maklerkosten, Leerstand und Renovationskosten. Der Verkauf konnte somit innerhalb weniger Wochen realisiert werden.


Fall: Ein Handelsbetrieb für gewerbliche Fahrzeuge, Maschinen und mit angegliederter Repa-raturwerkstatt sollte aus familiären Gründen geschlossen werden. Der Lieferant der Fahrzeuge und Maschinen wollte jedoch den gut eingeführten Verkaufsstandort nicht verlieren und signalisierte die Übernahme des Betriebes.

Lösung: Um für alle Beteiligten den gerechten Marktpreis für die Gebäude zu finden, (Hallen, Freiflächen, Ausstellungsräume, Werkstatt) wurden wir beauftragt. Dies geschah zeitgleich mit einem anderen Sachverständigen, der vom Kaufinteressenten beauftragt wurde. Die Besichtigung wurde gemeinsam durchgeführt und zwei unabhängige Wertermittlungen erstellt.

Ergebnis: Die ermittelten Werte waren nahezu identisch. Die Übernahme des Betriebes durch den Hauptlieferanten war nach wenigen Wochen realisiert, die Arbeitsplätze gesichert.


Fall: Ein Sohn erbte das vermietete Zweifamilienhaus seines Vaters. Aufgrund des hohen Alters machte der Vater seit vielen Jahren keine Steuererklärung mehr. Unterlagen des Hauses bzw. Rechnungen vom damaligen Bau waren keine mehr vorhanden, somit die damaligen Herstel-lungskosten nicht mehr bekannt. Der Sohn möchte jedoch Abschreibungen beim Finanzamt ansetzen, da er ja in Zukunft auch Mieteinnahmen haben wird.

Lösung: Wir ermittelten die Herstellungskosten zurück auf das Jahr 1979. Damals zogen die ersten Mieter ein, somit nahmen wir dies als das Jahr der Fertigstellung.

Ergebnis: Das Ergebnis aus dieser Wertermittlung steht noch aus.








 
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